Vormundschaft nach vorübergehender Verhinderung beantragen

Sie sollten die Vormundschaft für ein Kind übernehmen, konnten diese aber zunächst nicht antreten? Wie Sie die Vormundschaft nach Wegfall Ihrer Verhinderung dennoch erhalten können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Eltern können in einem Testament oder Erbvertrag eine Person als Vormund oder Vormundin für ihre Kinder benennen. Wurden Sie als Vormund oder Vormundin bestimmt, konnten die Vormundschaft aber zum Zeitpunkt ihrer Notwendigkeit nicht antreten, bestellt das Gericht zunächst eine andere geeignete Person.



Wenn Ihre Verhinderungsgründe inzwischen entfallen sind, können Sie beim Gericht beantragen, dass Sie anstelle der bisherigen Person für die Vormundschaft bestellt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Gründe, die Sie an der Vormundschaft gehindert haben, sind entfallen.
  • Die Entlassung der bisher zur Vormundschaft bestimmten Person widerspricht nicht dem Wohl des Kindes.
  • Für den Fall, dass das Kind bereits 14 Jahre alt ist: Das Kind widerspricht der Entlassung der bisher zur Vormundschaft bestimmten Person nicht.

Benötigte Unterlagen

Testament oder Erbvertrag in dem Sie als Vormundin beziehungsweise Vormund benannt sind

Zu Beachten

Beim Amtsgericht gibt es keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Personen, die für die Rechtsberatung zugelassen sind. Zum Beispiel an eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Notarin beziehungsweise einen Notar.


Wenn Sie nur wenig finanzielle Mittel haben, können Sie eine Beratung bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) bekommen.

Fristen

Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Bestellung des bisherigen Vormunds beziehungsweise der bisherigen Vormundin einreichen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag
  • Wenn keine Gründe gegen Ihre Vormundschaft bestehen, setzt das Gericht einen Termin an, bei dem Ihre Bestellung erfolgt und Sie über Ihre Pflichten belehrt werden.
  • Sie erhalten Ihre Bestellungsurkunde.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verlauf des Verfahrens ab und beträgt üblicherweise wenige Wochen.

Gebühren

Die Kosten für das Vormundschaftsverfahren beim Familiengericht trägt das Kind selbst. Gebühren fallen nur an, wenn das Kind genügend Vermögen hat (25.000 EUR nach Abzug von Schulden). Falls eine anwaltliche Vertretung nötig ist, müssen Sie die Kosten dafür zunächst selbst bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 1783 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1783.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Meldeadresse mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Vormund übergangen Vormund nach Verhinderung Falscher Vormund benannt

Letzte Aktualisierung: 12.05.2026