Beschreibung der Leistung
Eltern können in einem Testament oder Erbvertrag eine Person als Vormund oder Vormundin für ihre Kinder benennen. Wurden Sie als Vormund oder Vormundin bestimmt, konnten die Vormundschaft aber zum Zeitpunkt ihrer Notwendigkeit nicht antreten, bestellt das Gericht zunächst eine andere geeignete Person.
Wenn Ihre Verhinderungsgründe inzwischen entfallen sind, können Sie beim Gericht beantragen, dass Sie anstelle der bisherigen Person für die Vormundschaft bestellt werden.