Voraussetzungen
- Ihr Gesamteinkommen ist im Vergleich zum vorherigen Antrag um mehr als 10 Prozent gesunken.
- Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt, die berücksichtigt werden.
- Ihre Mietkosten oder die Kosten für Ihr Wohneigentum (ohne Heizkosten) sind um mehr als 10 Prozent gestiegen.
Wenn Ihre Miete oder die Kosten für Ihr Wohneigentum steigen, kann Ihr Wohngeld auch rückwirkend erhöht werden, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie Wohngeld bekommen haben.
Wenn Ihr Einkommen sinkt, weil weniger Personen in Ihrem Haushalt leben, kann das ebenfalls ein Grund für eine Erhöhung des Wohngeldes sein.
Benötigte Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Einkommen
- Nachweise über due Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Zu Beachten
Damit Wohngeld nur rechtmäßig ausgezahlt wird, darf die Wohngeldbehörde die Mitglieder Ihres Haushalts regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Fristen
- Wenn festgestellt wird, dass Sie mehr Wohngeld bekommen, wird das höhere Wohngeld normalerweise ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
- Die Erhöhung des Wohngeldes gilt ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. In der Regel kann das Wohngeld nicht nachträglich erhöht werden.