Wohngeld Erhöhung beantragen

Wenn Sie bereits Wohngeld bekommen, können Sie in bestimmten Fällen einen Antrag auf eine Erhöhung des Wohngeldes stellen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bereits Wohngeld bekommen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn:

  • Ihr Gesamteinkommen gesunken ist,
  • mehr Personen in Ihrem Haushalt leben, oder
  • Ihre Miete oder Kosten für Wohneigentum gestiegen sind.

Diese Veränderungen können zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen, müssen es aber nicht unbedingt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Gesamteinkommen ist im Vergleich zum vorherigen Antrag um mehr als 10 Prozent gesunken.
  • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt, die berücksichtigt werden.
  • Ihre Mietkosten oder die Kosten für Ihr Wohneigentum (ohne Heizkosten) sind um mehr als 10 Prozent gestiegen.

Wenn Ihre Miete oder die Kosten für Ihr Wohneigentum steigen, kann Ihr Wohngeld auch rückwirkend erhöht werden, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Sie Wohngeld bekommen haben.


Wenn Ihr Einkommen sinkt, weil weniger Personen in Ihrem Haushalt leben, kann das ebenfalls ein Grund für eine Erhöhung des Wohngeldes sein.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Einkommen
  • Nachweise über due Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Zu Beachten

Damit Wohngeld nur rechtmäßig ausgezahlt wird, darf die Wohngeldbehörde die Mitglieder Ihres Haushalts regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

Fristen


  • Wenn festgestellt wird, dass Sie mehr Wohngeld bekommen, wird das höhere Wohngeld normalerweise ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

  • Die Erhöhung des Wohngeldes gilt ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. In der Regel kann das Wohngeld nicht nachträglich erhöht werden.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Wohngelderhöhung schriftlich oder via Wohngeld App mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten Wohngeld.

Dauer

Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag so schnell wie möglich. Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie vollständig Ihre Angaben sind und ob alle nötigen Nachweise vorliegen. Auch wenn die Bearbeitung länger dauert, entstehen Ihnen keine Nachteile. Ihr Wohngeldanspruch wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Sie verlieren kein Wohngeld, wenn der Anspruch besteht.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 27 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes - Erhöhung

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Mietzuschuss Lastenzuschuss

Letzte Aktualisierung: 15.05.2026