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eID & online ausweisen

So funktioniert die Online-Ausweisfunktion

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Viele Verwaltungsdienstleistungen können Sie online und sicher von zu Hause aus erledigen – und zwar mit Ihrem Personalausweis. Wie das funktioniert, was überhaupt eine eID ist und wie Sie Online-Dienste nutzen können, erfahren Sie in unserem Überblick zur Online-Ausweisfunktion.

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Inhaltsverzeichnis

Kurz erklärt – Die eID

Ihre "Elektronische Identität", kurz eID, ist in Ihrem Personalausweis hinterlegt. Die eID ermöglicht die Online-Ausweisfunktion. So weisen Sie sich im Internet aus, wenn Sie Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten digital erledigen möchten.

1. Die Online-Ausweisfunktion und eID

Einige Verwaltungsleistungen und Angelegenheiten können Sie mit der Online-Ausweisfunktion digital und sicher von zu Hause aus erledigen. Zum Beispiel ist es möglich, Ihren Wohnsitz online umzumelden, BAföG zu beantragen oder Organspende-Erklärungen zu hinterlegen. Hier finden Sie rund 260 Anwendungen, die Sie mithilfe der Online-Ausweisfunktion elektronisch durchführen können.

Um diese Anwendungen zu nutzen, müssen Sie online Ihre Identität nachweisen. Dafür wird die sogenannte "Elektronische Identität", die eID, benötigt. In Ihrem Personalausweis ist ein kontaktlos lesbarer Chip integriert, der die Nutzung der eID und damit der Online-Ausweisfunktion ermöglicht.

Eine weitere Möglichkeit, um sich online auszuweisen, bietet die eID-Karte. Sie kann auch von EU-Bürgerinnen und Bürgern sowie Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes genutzt werden, deren Länder noch nicht über das eID-System verfügen. Das gilt unabhängig davon, ob sie in Deutschland leben, oder nicht.

2. So wird Ihr Online-Ausweis einsatzbereit

Bei allen Personalausweisen, die seit Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Online-Ausweisfunktion, Ihre eID, automatisch aktiviert. Die Funktion muss dann nur noch freigeschaltet werden. 

Sie haben Ihren Personalausweis vor Juli 2017 erhalten, oder waren zum Zeitpunkt des Erhalts noch nicht 16 Jahre alt? Dann ist es möglich, das die Online-Ausweisfunktion noch aktiviert werden muss, bevor Sie Ihren Online-Ausweis freischalten können. Mit einer Software, beispielweise der kostenlosen AusweisApp des Bundes, können Sie nachvollziehen, ob Ihr Online-Ausweis aktiviert ist.

Die Online-Ausweisfunktion können Sie entweder zuhause oder beim Hamburg Service vor Ort freischalten.

Freischaltung von Zuhause aus

Checkliste für die Freischaltung Ihres Online-Ausweises
  • Brief mit der Transport-PIN (Einmal-PIN)
  • eine selbstgewählte, sechsstellige PIN (Geheimnummer)
  • geeignete Software, wie zum Beispiel die AusweisApp
  • geeignetes, NFC-fähiges Smartphone, Tablet oder auch ein Kartenlesegerät mit PC/Laptop (Informationen zu geeigneten Geräten)

Im Zuge der Beantragung Ihres Personalausweise erhalten Sie einen Brief. Das ist der sogenannte PIN-Brief. Darin enthalten sind: 

  • Transport-PIN (eine Einmal-PIN)
  • PUK (Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade)
  • Sperrkennwort

Um die Online-Ausweisfunktion freizuschalten, benötigen Sie die sogenannte Transport-PIN, eine Einmal-PIN, die Sie in Ihrem PIN-Brief finden. Diese ersetzen Sie dann durch eine selbstgewählte sechsstellige PIN (Persönliche Identifikationsnummer). Dabei sollten Sie darauf achten, keine persönlichen Ziffern wie beispielsweise Ihre Geburtsdaten zu verwenden. Die selbstgewählte PIN benötigen Sie später immer, wenn Sie sich online ausweisen möchten.
Um Ihre eigene PIN zu setzen, brauchen Sie ein geeignetes Smartphone, Tablet oder auch ein Kartenlesegerät mit PC/Laptop sowie eine geeignete Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp des Bundes. Diese Software benötigen Sie auch weiterhin, wenn Sie sich online ausweisen möchten: Sie ist für den Datenaustausch zwischen Ausweis und Online-Dienst, bei dem Sie sich identifizieren möchten, nötig.

Sobald der PIN geändert ist, ist Ihr Online-Ausweis einsatzbereit.

Gut zu wissen – Aufbewahrung des PIN-Briefs

Bewahren Sie den PIN-Brief gut auf. Falls Sie Ihre selbstgewählte PIN dreimal falsch eingeben sollten, finden Sie die im Brief vermerkte PUK, eine Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion sperren möchten, benötigen Sie das im PIN-Brief genannte Sperrkennwort.

Freischaltung beim Hamburg Service vor Ort

Um möglichst viele BürgerInnen auf die Nutzung der eID aufmerksam zu machen und sie bei der Einrichtung der eID zu unterstützen, sind seit Dezember 2023 die Digital-Lotsen an den Standorten des Hamburg Service vor Ort in der City und Hamburg Nord von 11 bis 17 Uhr im Einsatz. Neben der Aktivierung der eIDs fokussieren sich die Lotsen sowohl auf allgemeine Hilfe bei Online-Diensten als auch die Einrichtung von Servicekonten Plus. Die Erweiterung der Aktion auf weitere Standorte des Hamburg Service vor Ort ist bereits in Planung. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Digital-Lotsen.

Sie können die Freischaltung unmittelbar mit dem Erhalt Ihres Personalausweises beim Hamburg Service vor Ort erledigen. Falls Sie den Brief mit Ihrer Transport-PIN zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr finden, hilft Ihnen auch der Hamburg Service vor Ort. Eine Gebühr zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion wird nicht erhoben.

Hier erfahren Sie mehr zur Terminbuchung und zum Ablauf beim Hamburg Service vor Ort: 

Beantragung einer eID-Karte

Zur Beantragung der eID-Karte benötigt man ein gültiges Identitätsdokument, zum Beispiel einen Pass oder Personalausweis. Auf der Karte wird die aktuelle Meldeadresse hinterlegt. Wer nicht in Deutschland lebt oder noch nicht gemeldet ist, muss einen Nachweis mitbringen oder sich gegebenenfalls vorher bei einer Meldebehörde anmelden. Nach der Herstellung der eID-Karte wird ein PIN-Brief versendet, in dem Informationen über die Karte und ihre Funktionen übermittelt werden. Er enthält außerdem die Einmal-PIN (Transport-PIN) und eine PUK.

3. So funktioniert das Online-Ausweisen

Sie haben Ihre eigene, sechsstellige PIN gesetzt? Dann ist Ihr Online-Ausweis einsatzbereit.

Checkliste für die Nutzung Ihres Online-Ausweises

  1. Der Online-Dienst, bei dem Sie die Funktion nutzen wollen, bittet Sie, sich auszuweisen. Sie stellen eine Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und der App oder dem Kartenleser her.
  2. In der App oder dem Kartenleser sehen Sie, wer die Daten abfragen möchte und welche Daten für den Prozess benötigt werden. Sie stimmen durch Eingabe Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN zu.
  3. Der Chip im Personalausweis prüft, ob der Anbieter des Online-Dienstes die staatliche Berechtigung zur Abfrage Ihrer Daten hat. Liegt die staatliche Berechtigung vor, werden Ihre Daten übermittelt. Dabei sind Ihre Daten immer durchgehend verschlüsselt.

  4. Nach der Übertragung sollte die Verbindung zwischen Ausweis und Smartphone oder Kartenleser getrennt werden.

Fragen und Antworten rund um die Online-Ausweisfunktion

Damit Sie die Online-Ausweisfunktion mit einer Transport-PIN freischalten und nutzen können, muss die Funktion aktiviert sein. Bei Personalausweisen, die seit Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert. Sie haben Ihren Personalausweis vor Juli 2017 erhalten, oder waren zum Zeitpunkt des Erhalts noch nicht 16 Jahre alt? Dann ist es möglich, das die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist.
Mit einer Software, beispielweise der kostenlosen AusweisApp des Bundes, können Sie nachvollziehen, ob Ihr Online-Ausweis aktiviert ist. Alternativ können Sie auch einen Termin beim Hamburg Service vor Ort vereinbaren. Dort wird geprüft, ob die Funktion aktiviert ist.

Ist die Funktion aktiviert, können den Online-Ausweis dann auch vor Ort freischalten lassen. Dafür erhalten Sie die sogenannte Transport-PIN, eine Einmal-PIN, die dann durch eine selbstgewählte sechsstellige PIN (Persönliche Identifikationsnummer) ersetzt wird.

In diesen Fällen wenden Sie sich an den Hamburg Service vor Ort (ehemals "Einwohnermeldeämter" oder "Kundenzentrum"). Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie die Online-Ausweisfunktion vor Ort freischalten oder entsperren lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Terminvereinbarung beim Hamburg Service vor Ort

Falls Sie Ihre selbstgewählte PIN dreimal falsch eingeben sollten, hilft Ihnen die im Brief vermerkte PUK (Personal Unblocking Key). Die 10-stellige PUK nutzen Sie zur Aufhebung der PIN-Blockade. Dann können Sie Ihren Online-Ausweis wieder wie gewohnt nutzen. Die PUK können Sie maximal zehn Mal eingeben, danach müssen Sie eine ganz neue PIN wählen. Das müssen Sie beim Hamburg Service vor Ort erledigen. Danach ist Ihre PUK wieder einsetzbar.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Hamburg Service vor Ort

Möchten Sie die Online-Ausweisfunktion sperren lassen, benötigen Sie Ihr persönliches Sperrkennwort. Sie finden dieses in dem PIN-Brief, den Sie im Zuge der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten haben.

Nach der Sperrung ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nicht mehr nutzbar. Die Sperrung muss dann wieder aufgehoben werden. Dafür müssen Sie persönlich beim Hamburg Service vor Ort erscheinen.
Weitere Informationen: Entsperrung der Online-Ausweisfunktion

Melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Die Behörden veranlassen dann die Sperrung Ihres Online-Ausweises. 

Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion können Sie rund um die Uhr telefonisch bei der Sperr-Hotline 116 116 veranlassen. Dafür benötigen Sie Ihr persönliches Sperrkennwort, das Sie in Ihrem PIN-Brief finden. 

Weitere Informationen zum Verlust Ihres Ausweises finden Sie unter: Personalausweis verloren oder gestohlen

Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel enthält Ihre Personalien, sowie Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Diese Daten sind auch auf einem Chip (elektronischem Speichermedium) gespeichert. Hier finden Sie weitere Informationen zum Elektronischen Aufenthaltstitel.