1. Die Online-Ausweisfunktion und eID
Einige Verwaltungsleistungen und Angelegenheiten können Sie mit der Online-Ausweisfunktion digital und sicher von zu Hause aus erledigen. Zum Beispiel ist es möglich, Ihren Wohnsitz online umzumelden, BAföG zu beantragen oder Organspende-Erklärungen zu hinterlegen. Hier finden Sie rund 260 Anwendungen, die Sie mithilfe der Online-Ausweisfunktion elektronisch durchführen können.
Um diese Anwendungen zu nutzen, müssen Sie online Ihre Identität nachweisen. Dafür wird die sogenannte "Elektronische Identität", die eID, benötigt. In Ihrem Personalausweis ist ein kontaktlos lesbarer Chip integriert, der die Nutzung der eID und damit der Online-Ausweisfunktion ermöglicht.
Eine weitere Möglichkeit, um sich online auszuweisen, bietet die eID-Karte. Sie kann auch von EU-Bürgerinnen und Bürgern sowie Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes genutzt werden, deren Länder noch nicht über das eID-System verfügen. Das gilt unabhängig davon, ob sie in Deutschland leben, oder nicht. Auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen.
2. So wird Ihr Online-Ausweis einsatzbereit
Bei allen Personalausweisen, die seit Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Online-Ausweisfunktion, Ihre eID, automatisch aktiviert. Die Funktion muss dann nur noch freigeschaltet werden.
Sie haben Ihren Personalausweis vor Juli 2017 erhalten, oder waren zum Zeitpunkt des Erhalts noch nicht 16 Jahre alt? Dann ist es möglich, das die Online-Ausweisfunktion noch aktiviert werden muss, bevor Sie Ihren Online-Ausweis freischalten können. Mit einer Software, beispielweise der kostenlosen AusweisApp des Bundes, können Sie nachvollziehen, ob Ihr Online-Ausweis aktiviert ist.
Die Online-Ausweisfunktion können Sie entweder zuhause oder beim Hamburg Service vor Ort freischalten.
Freischaltung von Zuhause aus
Im Zuge der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie einen Brief. Das ist der sogenannte PIN-Brief. Darin enthalten sind:
- Transport-PIN (eine Einmal-PIN)
- PUK (Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade)
- Sperrkennwort
Um die Online-Ausweisfunktion freizuschalten, benötigen Sie die sogenannte Transport-PIN, eine Einmal-PIN, die Sie in Ihrem PIN-Brief finden. Diese ersetzen Sie dann durch eine selbstgewählte sechsstellige PIN (Persönliche Identifikationsnummer). Dabei sollten Sie darauf achten, keine persönlichen Ziffern wie beispielsweise Ihre Geburtsdaten zu verwenden. Die selbstgewählte PIN benötigen Sie später immer, wenn Sie sich online ausweisen möchten.
Um Ihre eigene PIN zu setzen, brauchen Sie ein geeignetes Smartphone, Tablet oder auch ein Kartenlesegerät mit PC/Laptop sowie eine geeignete Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp des Bundes. Diese Software benötigen Sie auch weiterhin, wenn Sie sich online ausweisen möchten: Sie ist für den Datenaustausch zwischen Ausweis und Online-Dienst, bei dem Sie sich identifizieren möchten, nötig.
Sobald der PIN geändert ist, ist Ihr Online-Ausweis einsatzbereit.
Freischaltung beim Hamburg Service vor Ort
Die Digital-Lotsen unterstützen Bürgerinnen und Bürger im Hamburg Service vor Ort und beantworten Fragen rund um die digitale Verwaltung. Sie helfen zum Beispiel bei der Einrichtung der eID oder eines Servicekontos.
Die Digital-Lotsen sind an den Standorten des Hamburg Service vor Ort in Altona, Barmbek-Uhlenhorst, Eimsbüttel, Wandsbek, in der City und in Hamburg Nord von 11 bis 17 Uhr für Sie da. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Digital-Lotsen.
Sie können die Freischaltung unmittelbar mit dem Erhalt Ihres Personalausweises beim Hamburg Service vor Ort erledigen. Falls Sie den Brief mit Ihrer Transport-PIN zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr finden, hilft Ihnen auch der Hamburg Service vor Ort. Eine Gebühr zur Freischaltung der Online-Ausweisfunktion wird nicht erhoben.
Hier erfahren Sie mehr zur Terminbuchung und zum Ablauf beim Hamburg Service vor Ort:
Die eID-Karte
Zur Beantragung der eID-Karte benötigen Sie ein gültiges Identitätsdokument. Das kann Ihre ID-Karte (Personalausweis), Ihr Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument sein. Auf der Karte wird die aktuelle Meldeadresse hinterlegt. Wer nicht in Deutschland lebt oder noch nicht gemeldet ist, muss einen Nachweis mitbringen oder sich gegebenenfalls vorher bei einer Meldebehörde anmelden. Nach der Herstellung der eID-Karte wird ein PIN-Brief versendet, in dem Informationen über die Karte und ihre Funktionen übermittelt werden. Er enthält außerdem die Einmal-PIN (Transport-PIN), um die Online-Ausweisfunktion freizuschalten sowie eine PUK und ein Sperrkennwort.
Weitere Informationen und Terminvereinbarung: eID-Karte
Online-Ausweisfunktion des Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Der elektronische Aufenthaltstitel enthält Ihre Personalien, sowie Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Diese Daten sind auch auf einem elektronischem Speichermedium, einem Chip in Ihrem Aufenthaltstitel, gespeichert. Nach der Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels erhalten Sie einen PIN-Brief, in dem Informationen über die Karte und ihre Funktionen übermittelt werden. Er enthält außerdem die Einmal-PIN (Transport-PIN), um die Online-Ausweisfunktion freizuschalten sowie eine PUK und ein Sperrkennwort.
Hier finden Sie weitere Informationen: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
3. So funktioniert das Online-Ausweisen
Sie haben Ihre eigene, sechsstellige PIN gesetzt? Dann ist Ihr Online-Ausweis einsatzbereit.
- Der Online-Dienst, bei dem Sie die Funktion nutzen wollen, bittet Sie, sich auszuweisen. Sie stellen eine Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und der App oder dem Kartenleser her.
- In der App oder dem Kartenleser sehen Sie, wer die Daten abfragen möchte und welche Daten für den Prozess benötigt werden. Sie stimmen durch Eingabe Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN zu.
Es wird geprüft, ob der Anbieter des Online-Dienstes die staatliche Berechtigung zur Abfrage Ihrer Daten hat. Liegt die staatliche Berechtigung vor, werden Ihre Daten übermittelt. Dabei sind Ihre Daten immer durchgehend verschlüsselt.
- Nach der Übertragung sollte die Verbindung zwischen Ausweis und Smartphone oder Kartenleser getrennt werden.