Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Sie ...
Wenn Sie aus EU/EWR/Schweiz kommen und eine Qualifikation als Tierarzt oder Tierärztin erworben haben, dann finden Sie hier die entsprechenden Anforderungen für die Anerkennung Ihrer Ausbildung.
Die Anerkennung einer Fachgebiets- oder Zusatzbezeichnung müssen Sie nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung bei der Landestierärztekammer Hamburg beantragen.
Wenn Sie eine mobile Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit einer Anwendung am Tier in der Tierheilkunde betreiben wollen oder sich diese genehmigte Tätigkeit wesentlich ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde ...
Der Beruf der tiermedizinischen Fachangestellten ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im dualen System statt.