Sie möchten in Deutschland dauerhaft als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Auch mit einer ausländischen Berufsqualifikation können Sie die Approbation erhalten. Sie ...
Wenn Sie aus EU/EWR/Schweiz kommen und eine Qualifikation als Tierarzt oder Tierärztin erworben haben, dann finden Sie hier die entsprechenden Anforderungen für die Anerkennung Ihrer Ausbildung.
Die Anerkennung einer Fachgebiets- oder Zusatzbezeichnung müssen Sie nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung bei der Landestierärztekammer Hamburg beantragen.
Bei Fachtierärztinnen und Fachtierärzten handelt es sich nicht um eigenständige Berufe. Die jeweiligen Titel stellen Zusatzbezeichnungen dar, die an Tierärztinnen und Tierärzte (reglementierter Beruf) aufgrund einer gesonderten fachlichen ...
Wenn Sie eine mobile Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit einer Anwendung am Tier in der Tierheilkunde betreiben wollen oder sich diese genehmigte Tätigkeit wesentlich ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde ...