Ein Abfallbeauftragter oder Betriebsbeauftragter für Abfall berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die mit der Kreislaufwirtschaft und der Abfallentsorgung im Unternehmen ...
Als oberste Landesabfallbehörde gewährleistet die Abteilung Abfallwirtschaft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Entsorgungssicherheit und die Sauberkeit in Hamburg.
Sie können sich zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen beraten lassen. Sie erhalten Auskünfte über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen, zu möglichen Entsorgungswegen und notwendigen Nachweisen.
Als Nachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist seit dem 01.04.2010 obligatorisch das elektronische Abfallnachweisverfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur der Beteiligten anzuwenden.
Im Hamburger Hafen erhalten Sie für Ihr Schiff die passende Lösungen zur Entsorgung von ölhaltigen Rückständen, Schiffsabwasser, Chemikalien und festen Abfälle.
Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie bei allen abfallrechtlichen Verfahren die Ihnen erteilten Betriebsnummern angeben. Sie müssen die Betriebsnummern bei der zuständigen Behö ...
Wenn Sie radioaktive Reststoffe beziehungsweise Abfälle aus den Bereichen Medizin, Forschung und Gewerbe entsorgen wollen, benötigen Sie eine Zulassung für Ablieferung radioaktiver Abfälle zur Einlagerung in die Landessammelstelle.
Sie betreiben eine Abfallverbrennungsanlage oder eine Feuerungsanlage, in der Sie Abfälle mitverbrennen? Wie Sie den Schadstoffausstoß durch kontinierliche Emissionsmessungen ermitteln, erfahren Sie hier.
Sie betreiben eine Abfallverbrennungsanlage oder eine Feuerungsanlage, in der Sie Abfälle verbrennen? Wie Sie den Schadstoffausstoß durch periodische Messungen ermitteln, erfahren Sie hier.
Sie betreiben eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen? Wie Sie den Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen an die zuständige Stelle senden, erfahren Sie hier.
Sie betreiben eine abfallmitverbrennende Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage? Wie Sie die jährlich einzureichenden Angaben zu Ihrer Anlage mitteilen, erfahren Sie hier.
Sie möchten verwertbare Abfälle, sogenannte Wertstoffe, aus privaten Haushalten gemeinnützig oder gewerblich sammeln? Dann müssen Sie dies vor Beginn Ihrer Sammlung bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, über die Sie Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser ...
Sie betreiben eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen? Wie Sie die kontinuierlichen Messungen der Luftschadstoffe übermitteln, erfahren Sie hier.
Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
Wenn Sie als Betreiber oder Betreiberin einer Deponie zur Abgabe der Emissionserklärung verpflichtet sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, eine Emissionserklärung abzugeben, befreien lassen.
Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden.
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Geben Sie Energiesparlampen und LEDs nur an zugelassenen Sammel- und Rücknahmestellen ab. Entsorgen Sie Energiesparlampen und LEDs nicht über die Hausmülltonne.
Wenn Sie Anlagen errichten oder betreiben möchten, die die Umwelt in besonderem Maße schädigen können oder die Allgemeinheit gefährden können, benötigen Sie eine Genehmigung.
Sie möchten wissen, ob auf Ihrem Grundstück ein Verdacht auf Bodenbelastungen, wie zum Beispiel Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlasthinweiskataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als ö ...
Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist