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Abfall und Entsorgung - Abfallwirtschaft

Als oberste Landesabfallbehörde gewährleistet die Abteilung Abfallwirtschaft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Entsorgungssicherheit und die Sauberkeit in Hamburg.

Erlaubnis einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Aufnahme einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen

Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln möchten, müssen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Nachweisverfahren bei der Entsorgung von Abfällen

Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist nachweispflichtig. Falls mehr darüber wissen möchten, lesen sie bitte weiter.

Abfall und Entsorgung - Elektronisches Abfall- Nachweisverfahren (eANV)

Als Nachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist seit dem 01.04.2010 obligatorisch das elektronische Abfallnachweisverfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur der Beteiligten anzuwenden.

Abfall und Entsorgung - Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

(Hamburg) Für das gewerbsmäßige Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln gefährlicher Abfälle müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen

Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, über die Sie Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser ...

Abfall und Entsorgung - Abfallwirtschaftspläne

Sie können die Abfallwirtschaftspläne der Abfallwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg einsehen.

Abholung von Restabfällen anmelden

Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden.

Sammelentsorgungsnachweis beantragen

Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und wollen nicht am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen? Dann können Sie die Entsorgung über einen Sammelentsorgungsnachweis eines Beförderers organisieren.