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Abfall und Entsorgung - Abfallwirtschaft

Als oberste Landesabfallbehörde hat die Abteilung Abfallwirtschaft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Entsorgungssicherheit und die Sauberkeit in Hamburg zu gewährleisten.

Erlaubnis einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Aufnahme einer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen

Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Nachweisverfahren bei der Entsorgung von Abfällen

Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist nachweispflichtig. Falls mehr darüber wissen möchten, lesen sie bitte weiter.

Abfall und Entsorgung - Elektronisches Abfall- Nachweisverfahren (eANV)

Als Nachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist seit dem 01.04.2010 obligatorisch das elektronische Abfallnachweisverfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur der Beteiligten anzuwenden.

Abfall und Entsorgung - Erteilung von Erlaubnissen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

(Hamburg) Für das gewerbsmäßige Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln gefährlicher Abfälle müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Befreiung von der Nachweis- und Registerpflegepflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen

Wenn Sie Abfälle entsorgen oder an Entsorgungsvorgängen beteiligt sind, über die Sie Nachweise sowie ein Register führen müssen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Befreiung von dieser ...

Abfall und Entsorgung - Abfallwirtschaftspläne

Sie interessieren sich für Abfallwirtschaftspläne mit der Zielfestlegung und der Steuerung der Abfallwirtschaft? Dann lesen Sie bitte hier weiter.

Untersuchungsstellen für Bioabfall

Sie wünschen Informationen zu den Anforderungen an die Qualität von Untersuchungsstellen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetze?

Abfallbeseitigung

Die An-, Ab- und Ummeldung kann schriftlich, persönlich oder telefonisch durch den Grundstückseigentümer oder den Hausverwalter erfolgen. Bitte halten Sie Ihre Abrechnungsnummer oder Kundennummer vor. Bei weiteren Fragen berät Sie ...

Sammelentsorgungsnachweis beantragen

Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und wollen nicht am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen? Dann können Sie die Entsorgung über einen Sammelentsorgungsnachweis eines Beförderers organisieren.