Ein neuer oder zusätzlicher Sielanschluss bedarf einer Genehmigung nach § 7 HmbAbwG.
allgemeine, übergreifende Informationen
Fachbetriebe für die Abfuhr von Abwasser müssen in einem Zulassungsverfahren nach dem Hamburgischen Abwassergesetz nachweisen, dass sie über die dafür erforderliche Sachkunde, Geräte und Fahrzeuge verfügen.