Der Zustand der teilweise etliche Jahrzehnte alten privaten Abwasserleitungen ist oftmals besorgniserregend. Die Grundstückseigentümer haben die Verantwortung für die Dichtheit der Abwasserleitungen.
Bebaute Grundstücke sind unmittelbar (ohne Baulast) durch eine eigene unterirdische Leitung oder über ein anderes Grundstück (mit Baulast) durch eine eigene bzw. gemeinsame unterirdische Leitung an die öffentlichen Abwasseranlagen ...
Ist die abwassertechnische Erschließung eines Grundstücks nur über ein anderes Grundstück möglich, so muss die Erschließung mit einer Baulast gesichert werden.