Wenn Sie in Ihre eigene Adoption oder Ihre eigene Stiefkind-Adoption vor dem Familiengericht bereits eingewilligt haben, diese jedoch noch nicht ausgesprochen ist, können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Dafür bedarf es einer öffentlichen Beurkundung.
Wenn Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Die Anerkennung wird durch das Familiengericht per Beschluss ausgesprochen.
Bei der Adoption eines ausländischen Kindes müssen Sie beurkunden lassen, dass Sie bereit sind, das Kind bei seiner Einreise nach Deutschland zu adoptieren.
Sie wollen ein fremdes Kind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät Sie und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.
Sie sind nach der formalen Beendigung des Vollzeitpflegeverhältnisses im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige bei Ihren Pflegeeltern weiterhin auf Beratung und Unterstützung angewiesen? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.