Wenn kein Testament oder Erbvertrag des Erblassers vorliegen und neben Ihnen keine weiteren Erben vorhanden sind, sind Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe. Als Nachweis Ihrer Erbenstellung können Sie einen ...
Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Sind Sie nach einem Testament oder Erbvertrag Alleinerbin oder Alleinerbe, können Sie einen Alleinerbschein beantragen.
Wenn Sie Ihr Erbe annehmen, benötigen Sie in vielen Fällen einen Nachweis für Ihr Erbrecht. Sind Sie Alleinerbe, so wird dies in einem Erbschein festgestellt. Gibt es weitere Erben, die aber noch nicht feststehen, können Sie einen Mindestteil ...
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein dokumentierte erbende Person nicht die wirkliche Erbin beziehungsweise der wirkliche Erbe ist, muss der Erbschein wieder eingezogen werden.
Wenn Sie Alleinerbin oder Alleinerbe sind, benötigen Sie häufig einen Erbschein als Nachweis für Ihr Erbrecht. Diesen können Sie auf den Nachlass in Deutschland beschränken lassen, wenn sich Nachlassgegenstände sowohl im ...