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Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen

Wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (Steuerklasse II)

Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten

Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt an Sie zahlt, können Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Sie können Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches bekommen.

Erziehungs- und Familienberatung in Anspruch nehmen

In allen Familien kann es im Zusammenleben oder für jeden Einzelnen zu schwierigen Situationen kommen. Wenn Sie Unterstützung oder Beratung benötigen, können Sie sich an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.

Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

Sorgerechtsverfügung bei Gericht hinterlegen

Mit einer Sorgerechtsverfügung - einer sogenannten letztwilligen Verfügung - können Eltern oder Alleinerziehende im Voraus regeln, wer nach ihrem Tod ihre minderjährigen Kinder vertreten soll.