Zuständig für alleinstehende wohnungslose Personen, die zu keiner Zeit in Hamburg gemeldet waren u. für solche Hilfesuchende, die aus Hamburg abgemeldet waren und nach mehr als 2 Jahren Aufenthalt außerhalb Hamburgs zurück ...
Wenn Sie alleinstehend sind und zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Ihnen der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zusteht, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende beantragen (Steuerklasse II)