Sie haben oder bekommen ein Kind und der Vater des Kindes will seine Vaterschaft nicht anerkennen oder ist unbekannt? Dann können Sie sich beraten und unterstützen lassen.
Wenn Sie als Mutter eines Kindes eine Bescheinigung über den Umfang Ihres Sorgerechtes benötigen, können Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und keinen Unterhalt an Sie zahlt, können Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Sie können Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches bekommen.
Für jede minderjährige Person muss eine gesetzliche Vertretung gesichert sein. Diese Vertretung kann im Rahmen einer Vormundschaft erfolgen, wenn die Eltern diese Aufgabe nicht wahrnehmen können, dürfen oder wollen.
Für jede minderjährige Person muss eine gesetzliche Vertretung gesichert sein. Diese Vertretung kann im Rahmen einer Vormundschaft erfolgen, wenn die Eltern diese Aufgabe nicht wahrnehmen können, dürfen oder wollen.