Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Anerkennungsgesetz"

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Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.