Genehmigungsverfahren zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieurin/ Ingenieur bei Studienabschlüssen aus dem Ausland.
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.