Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Angleichung"

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Angleichungserklärung

Sie haben Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben und möchten ihn jetzt an das deutsche Recht angleichen? Das ist möglich, wenn Sie jetzt eingebürgert oder als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt sind.

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Sie haben Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben und möchten Ihn nun an das deutsche Recht angleichen.

Ausstellung einer Bescheinigung über Namensführung

Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem zuständigen Standesamt.