Sie haben Ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben und möchten ihn jetzt an das deutsche Recht angleichen? Das ist möglich, wenn Sie jetzt eingebürgert oder als Asylberechtigter oder Flüchtling anerkannt sind.
Sie haben Ihren Namen nach ausländischem Recht erworben und möchten Ihn nun an das deutsche Recht angleichen.
Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem zuständigen Standesamt.