Ab 26.01.2006 gilt: Außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). ...
Sie können sich als Sachverständige oder Sachverständiger nach dem Hamburgischen Hundegesetz anerkennen lassen, um Gehorsamsprüfungen oder Wesenstests abzunehmen.