Pflegekinder stehen oft unter Vormundschaft. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten. In geeigneten Fällen kann Pflegeeltern die Vormundschaft für das von ihnen betreute Kind übertragen werden.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.