Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für Ihre schwerbehinderten Mitarbeiter zu erhalten oder neu zu schaffen.
Sofern Ihnen Versorgung als Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.
Wenn Sie als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die mindestens 2 Jahre lang arbeitslos sind und zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Bürgergeld bekommen, können Sie beim Jobcenter Lohnkostenzuschüsse beantragen.
Wenn Sie als Arbeitgeber Menschen einstellen möchten, die seit mindestens 6 Jahren nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet und Bürgergeld bezogen haben, können Sie beim Jobcenter Zuschüsse für Lohnkosten beantragen.