Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung nur durch sehr hohen, unverhältnismäßigen Aufwand umsetzen können, können Sie eine Ausnahme von der Betriebssicherheitsverordnung beantragen.
In Ihrem Betrieb oder Gebäude kam es durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnischen Einrichtungen zu einem Schaden an bestimmten Anlagen? Dies müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
In Ihrem Betrieb oder Gebäude wurde ein Mensch bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
In Ihrem Betrieb oder Gebäude kam es bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln zu einem Schaden an bestimmten Anlagen oder zu einem Personen? Dies müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.