Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung in Deutschland können Sie zum Zweck der Arbeitsplatzsuche eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn Sie aufgrund der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation oder der Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung beantragen.
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für maximal 18 Monate nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zum Zweck der Arbeitsplatzsuche bzw. Unternehmensgründung.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet unter Einhaltung bestimmter Fristen sich als Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.