Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften bewilligen lassen.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen abweichenden Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beantragen und bewilligen lassen.