Sofern Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie den Beginn der Haltung, die Beendigung der Haltung oder Änderungen am Bestand bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie möchten eine Handlung durchführen, bei der geschützte wilde Tiere, Pflanzen oder die Natur und Landschaft beeinträchtigt werden. Unter Umständen benötigen Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ...