Die Gesundheitsämter der Bezirke beraten und überwachen die Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften in medizinischen Einrichtungen.
Sie können sich zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen beraten lassen. Sie erhalten Auskünfte über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen, zu möglichen Entsorgungswegen und notwendigen Nachweisen.
Wenn Sie einen Hygienemangel in einer medizinischen Einrichtung feststellen oder vermuten, können Sie dies melden.
Bevor Sie die genehmigte Nutzungsart einer baugenehmigungsbedürftigen Anlage ändern können, benötigen Sie eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung.