Gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, zeigen Sie der zuständigen Behörde an.
Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form (hohe Faserfreisetzungen) durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, zeigen Sie der zuständigen Behörde an.
Gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann, müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Sie können sich zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen beraten lassen. Sie erhalten Auskünfte über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen, zu möglichen Entsorgungswegen und notwendigen Nachweisen.