Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer erworben. Sie möchten in dem Beruf in dem Bundesland arbeiten? Dafür können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent oder Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technischer Assistent" beziehungsweise "Pharmazeutisch-technische Assistentin" führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.