Wenn Sie ein anerkannter Asylberechtigter / Asylberechtigte, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach drei oder fünf Jahren eine unbefristete ...
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.