2 Dienstleistungen gefunden für "Au-Pair"

Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung als Au-pair

Au-pair-Beschäftigte, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sind, haben nach der Einreise - vor Ablauf der Geltungsdauer ...

Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten in Deutschland Verlängerung beim Hamburg Service beantragen

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis, weil Sie in Deutschland arbeiten? Wie Sie eine Verlängerung beim Hamburg Service beantragen können, erfahren Sie hier.