Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen können Sie diese vor Ort bei Ihrer Meldebehörde beantragen. Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ähnelt in vielen Punkten der Niederlassungserlaubnis, führt jedoch zu weiteren Rechten der Inhaberin oder des Inhabers im EU-Ausland