Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind ...
Sie sind eine ehemalige geduldete ausländische Person und leben in Deutschland? Wie Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragen, erfahren Sie hier.