Wenn Sie als drittstaatsangehörige Person mit Ihrem deutschen Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Ihrer deutschen Ehe- oder Lebenspartnerin in Deutschland leben möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.
Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben Sie als Witwe/-r, hinterbliebene/-r Lebenspartner/-in, Waise oder Verwandte/-r der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.