Sollten Sie Beschwerde über gesetzliche Sozialversicherungsträger bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen, wird sie das Verhalten des Versicherungsträgers im Rahmen der Rechtsaufsicht auf potenzielle ...
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beim Amt für Arbeitsschutz abweichende Arbeitszeiten beantragen und bewilligen lassen.
Die Selbstauflösung einer Stiftung ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung beziehungsweise Auflösung einer Stiftung kann nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und in einem formellen Verfahren erfolgen.