Als arbeitgebendes Unternehmen, das Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen zu Aus- und Weiterbildungszwecken erteilt wurde, rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung in Deutschland fortsetzen wollen
Besitzen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Studium, Berufsausbildung oder. ähnliches) und möchten/müssen die Ausbildung über deren Geltungsdauer hinaus fortsetzen? Dann müssen Sie sich rechtzeitig (mindestens einen Monat) vor ...