Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen.
Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Ausländerfalknerjagdschein als ...
Wenn Ihnen der Ausländerfalknerjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in Ihren Ausländerfalknerjagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen müssen Sie die Eintragungen korrigieren lassen.
Wenn Ihnen der Ausländerfalknerjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.