Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen.
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in Ihren Ausländerjagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen müssen Sie die Eintragungen korrigieren lassen.
Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd in Deutschland ausüben möchten, müssen Sie eine Verlängerung Ihres Ausländerjagdscheins beantragen.
Wenn Ihnen der Ausländerjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Wenn Ihnen der Ausländerjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.