Wenn Sie als jugendliche Person ausländischer Herkunft in Deutschland jagen wollen und Sie keine deutsche Jagdprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausländerjugendjagdschein beantragen.
Wenn Ihnen der Ausländerjugendjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in Ihren Ausländerjugendjagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen müssen Sie die Eintragungen korrigieren lassen.
Wenn die Gültigkeit Ihres als Tagesjagdschein erteilten Ausländerjugendjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Wenn Ihnen der als Jahresjagdschein erteilte Ausländerjugendjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Wenn Ihnen der Ausländerjugendjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.