Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ähnelt in vielen Punkten der Niederlassungserlaubnis, führt jedoch zu weiteren Rechten der Inhaberin oder des Inhabers im EU-Ausland