Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie ähnelt in vielen Punkten der Niederlassungserlaubnis, führt jedoch zu weiteren Rechten der Inhaberin oder des Inhabers im EU-Ausland
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen zu Aus- und Weiterbildungszwecken erteilt wurde, rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung in Deutschland fortsetzen wollen