Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.
Wenn Sie ein Touristenvisum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen möchten und sich noch im Ausland befinden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Auslandsvertretung Ihres Landes.