Verfahrensablauf
Ein Bürgerbegehren muss schriftlich beim zuständigen Bezirksamt angezeigt und so formuliert werden, dass es eine Frage beinhaltet, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.
Damit ein Bürgerbegehren erfolgreich zustande kommt, müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige beim Bezirksamt genügend Unterschriften gesammelt werden. Erforderlich sind die Unterschriften von 3 % (in Bezirken mit mehr als 300.000 Einwohnern 2 %) der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks.
Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren gibt es drei Möglichkeiten für den weiteren Ablauf:
1.Die Bezirksversammlung stimmt dem Bürgerbegehren zu.
2.Die Bezirksversammlung stimmt einer mit den Initiatoren abgestimmten, geänderten Fassung zu.
3.Es kommt zu einem Bürgerentscheid.
Dauer
Die verschiedenen Bearbeitungsdauern sind im Bezirksamtabstimmungsdurchführungsgesetz und der Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung geregelt.
Gebühren
Keine