Bürgerbegehren anzeigen und durchführen

Für die Anzeige eines Bürgerbegehrens sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und bei der Anzeige zu beachten.

Beschreibung der Leistung

Mit einem Bürgerbegehren können Bürgerinnen und Bürger beantragen, dass über ein Anliegen ihres Bezirks in einem Bürgerentscheid abgestimmt wird. Ein Bürgerbegehren kann für alle Anliegen durchgeführt werden, bei denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann. Ausgenommen davon sind Personalentscheidungen und Beschlüsse über den Haushalt und die Organisation.

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Bürgerbegehren muss von drei Personen angezeigt werden, die zur Bezirksversammlungswahl wahlberechtigt sind.

Benötigte Unterlagen

Das Bürgerbegehren muss schriftlich angezeigt werden und ein Muster der Unterschriftenliste enthalten.

Zu Beachten

Nur allgemeine Auskünfte.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Ein Bürgerbegehren muss schriftlich beim zuständigen Bezirksamt angezeigt und so formuliert werden, dass es eine Frage beinhaltet, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.



Damit ein Bürgerbegehren erfolgreich zustande kommt, müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige beim Bezirksamt genügend Unterschriften gesammelt werden. Erforderlich sind die Unterschriften von 3 % (in Bezirken mit mehr als 300.000 Einwohnern 2 %) der wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks.



Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren gibt es drei Möglichkeiten für den weiteren Ablauf:


1.Die Bezirksversammlung stimmt dem Bürgerbegehren zu.


2.Die Bezirksversammlung stimmt einer mit den Initiatoren abgestimmten, geänderten Fassung zu.


3.Es kommt zu einem Bürgerentscheid.

Dauer

Die verschiedenen Bearbeitungsdauern sind im Bezirksamtabstimmungsdurchführungsgesetz und der Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung geregelt.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) (§ 32):

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH0000639DNN00000000075

Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz (BezAbstDurchfG):

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00006C0F

Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung

(BezAbstDurchfVO):

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH00006A2A

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 16.10.2026