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Die Verkaufsstellen in Hamburg, zu denen auch Geschäfte und Supermärkte zählen, dürfen grundsätzlich von Montag bis Samstag zwischen 6:00 und 24:00 Uhr geöffnet haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Wenn Sie erstmalig beruflich mit Lebensmitteln umgehen (herstellen, behandeln, verkaufen oder austeilen), brauchen Sie eine Infektionsschutzbelehrung.
Sie möchten eine Eierpackstelle betreiben? Beantragen Sie zuvor bei der zuständigen Stelle eine marktrechtliche Zulassung und einen Packstellen-Code.