Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit elternunabhängig erwerbstätig waren. ...
Als Schülerin/ Schüler bzw. Studentin/ Student können Sie eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie können für Ihre Schul- bzw. Hochschulausbildung finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.
Sie können für Ihren Schulbesuch ab Klasse 10 oder für Ihre schulische Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Unterstützung (Sozialleistung) wird BAföG genannt.
Wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen und Sie beispielsweise ein Kind unter 14 Jahren haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzleistungen erhalten. ...
Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), beraten lassen?
Private künstlerische Berufsfachschulen können ihre Ausbildungsgänge als gleichwertig gemäß §2 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkennen lassen. Dies ermöglicht den Auszubildenden, ihre ...