4 Dienstleistungen gefunden für "Bauaufzueg"

Prüfung, ob eine Bescheinigung über die wiederkehrende Prüfung der überwachungsbedürftigen Anlage vorliegt

Sie zuständige Stelle prüft, ob bei einer überwachungsbedürftigen Anlage die rechtlich vorgegebenen wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt wurden.

Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung

Sie können als Arbeitgeber die Verlängerung der Prüffristen für Ihre betrieblichen überwachungsbedürftigen Anlagen beantragen.

Prüfung ob eine Bescheinigung über die Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme der überwachungsbedürftiger Anlagen vorliegt

Die zuständige Behörde führt die Aufsicht darüber, ob bei überwachungsbedürftigen Anlagen die rechtlich vorgeschriebenen Prüfungen vor Inbetriebnahme durchgeführt wurden

Prüfbescheinigung für eine überwachungsbedürftige Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung erteilen

Das Amt für Verbraucherschutz führt die Aufsicht darüber, ob bei überwachungsbedürftigen Anlagen die rechtlich vorgeschriebenen Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen durchgeführt wurden.