Baustellen eines bestimmten Umfangs müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Einrichtung bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 33), ankündigen.
Wenn es für Ihr Bauprodukt keine allgemein gültige Zulassung gibt, können Sie eine Zustimmung im Einzelfall beantragen. Wenn es für Ihre Bauart keine allgemein gültige Bauartgenehmigung gibt, können Sie eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragen.
Als fachkundige Person können Sie eine Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen beantragen.