Wenn es für Ihr Bauprodukt keine allgemein gültige Zulassung gibt, können Sie eine Zustimmung im Einzelfall beantragen. Wenn es für Ihre Bauart keine allgemein gültige Bauartgenehmigung gibt, können Sie eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragen.
Die Wohnungsbaukoordination ist Ansprechpartner für Investorinnen und Investoren sowie Bauherrinnen und Bauherren, die in Bezug auf ihr Wohnungsbauvorhaben mit Konflikten und Hemmnissen konfrontiert sind.
Bauen für den Bund ist in Hamburg spannend und vielfältig: jedes Bauprojekt, an dem sich der Bund finanziell in Hamburg beteiligt, wird von uns geprüft und begleitet.