Wenn Sie nachweisen müssen, dass eine Wohnung oder eine andere Räumlichkeit in sich geschlossen ist, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Planen Sie, mit dem bereits genehmigten oder genehmigungsfreien Bau beziehungweise dem anzeigepflichtigen Abbruch einer baulichen Anlage zu beginnen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Neue Feuerstätten und/oder Abgasanlagen müssen Sie vor Inbetriebnahme durch die/den zuständige/n Bezirksschornsteinfeger/in abnehmen und freigeben lassen. Veränderungen an bestehenden Feuerungsanlagen müssen Sie dem/der zuständigen ...