Aufgabe der Bebauungspläne ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Bebauungspläne regeln unter anderem die bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke.
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht nehmen zu können.
Über Einsichtnahme der öffentlichen Bekanntmachungen können Sie sich über laufende Bauplanungsverfahren und ihre Details informieren.
Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
Bebauungspläne liegen grundsätzlich bei den Bezirken, in besonderen Fällen werden sie jedoch in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt.
Bauordnung und Städtebau, rechtliche Grundsatzfragen
Sie haben das Recht, in eine Sanierungssatzung für ein Sanierungsgebiet Einsicht nehmen zu können.