Sie können einen Befähigungsschein zum Umgang oder Handel mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen.
Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie an einem sprengstoffrechtlichen Fachkunde-Lehrgang teilnehmen wollen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis, eines Fachkundenachweises oder eines Befähigungsscheins zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind, müssen Sie ein geplantes Feuerwerk vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Möchten Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk zünden? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.