Wer Erbe geworden ist, muss sich entscheiden, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, können Sie die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber einem Notar oder einer Notarin erklären, ...
Wenn Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ein anderes berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchausdruck oder eine Abschrift beantragen und beglaubigen lassen.
Wenn Sie einen Eintrag im Grundbuch löschen lassen möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine beglaubigte Erklärung der Person oder Institution, der das Recht zusteht. Diese Erklärung nennt man Löschungsbewilligung.
Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen die beglaubigte Bewilligung desjenigen, der durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.
Wenn Ihr Kind ohne Ihre Begleitung ins Ausland reist, ist eine Einverständniserklärung von Ihnen empfehlenswert. In einigen Ländern ist die Erklärung zwingend vorgeschrieben und muss auch beglaubigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wenn Sie Dokumente und Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte für das Ausland beglaubigen lassen möchten, müssen Sie sich an das Amtsgericht Hamburg wenden.
Sie können eine Vorbeglaubigung oder Apostille für behördliche Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg, die für das Ausland bestimmt sind, erhalten.