Wer Erbe geworden ist, muss sich entscheiden, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, können Sie die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber einem Notar oder einer Notarin erklären, ...
Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen. Darüber hinaus ist die für die Wohnung des/der Betroffenen ...
Die Beglaubigung einer Unterschrift ist nur möglich zur Vorlage bei einer Behörde. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich! Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die ...
Die Abschriften/Kopien von ausländische Urkunden können nur sehr eingeschränkt beglaubigt werden. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen - in Form von beglaubigten Übersetzungen. Die Ursprungsurkunde muss mit ...
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihre Angehörigen können Sie ...
Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen. Darüber hinaus ist die für die Wohnung des/der Betroffenen ...
Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.
Reisen Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Diese ...
Wenn Sie Dokumente und Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte für das Ausland beglaubigen lassen möchten, müssen Sie sich an das Amtsgericht Hamburg wenden.
Beglaubigungen von Kopien von privaten Schriftstücken, die privat verwendet werden sollen (z.B. Arbeitszeugnisse, Erbschaftsangelegenheiten), dürfen nicht von einer Einwohnerdienststelle vorgenommen werden! Bitte wenden Sie sich an einen Notar.
Das Landgericht Hamburg ist nur berechtigt eigene und von Notaren beglaubigte Urkunden und Dokumente mit einer kostenpflichtigen Vorbeglaubigung (zur späteren Legalisation) oder Apostille zu versehen. Beglaubigt wird die Echtheit der ...
Als Hersteller von Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostika oder dessen Bevollmächtigter können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen.