Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie - etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung - nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ihre Angehörigen können Sie ...
Wer Erbe geworden ist, muss sich entscheiden, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Möchten Sie eine Erbschaft nicht annehmen, können Sie die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber einem Notar oder einer Notarin erklären, ...
Wenn Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ein anderes berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchausdruck oder eine Abschrift beantragen und beglaubigen lassen.
Wenn Sie einen Eintrag im Grundbuch löschen lassen möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine beglaubigte Erklärung der Person oder Institution, der das Recht zusteht. Diese Erklärung nennt man Löschungsbewilligung.
Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen die beglaubigte Bewilligung desjenigen, der durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.
Wenn Sie Dokumente und Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte für das Ausland beglaubigen lassen möchten, müssen Sie sich an das Amtsgericht Hamburg wenden.
Beglaubigungen von Kopien von privaten Schriftstücken, die privat verwendet werden sollen (z.B. Arbeitszeugnisse, Erbschaftsangelegenheiten), dürfen nicht von einer Einwohnerdienststelle vorgenommen werden! Bitte wenden Sie sich an einen Notar.
Sie können eine Vorbeglaubigung oder Apostille für behördliche Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg, die für das Ausland bestimmt sind, erhalten.
Als Hersteller von Medizinprodukten und In-Vitro-Diagnostika oder dessen Bevollmächtigter können Sie die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen.
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Personenstandsregister? Wie Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegisterbeantragen können, erfahren Sie hier.
Sie können eine Echtheitsbestätigung in Form einer Vorbeglaubigung oder Apostille für Abschriften behördlicher Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg oder Übersetzungen von in Hamburg vereidigten Dolmetschern erhalten, die für das Ausland bestimmt sind.
Sie können eine Vorbeglaubigung oder Apostille für behördliche Original-Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg oder notariell beglaubigten Urkunden, die für das Ausland bestimmt sind, erhalten.
Sie können eine Echtheitsbestätigung in Form einer Vorbeglaubigung oder Apostille für Abschriften behördlicher Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg oder Übersetzungen von in Hamburg vereidigten Dolmetschern, die für das Ausland bestimmt sind, erhalten.
Sie können eine Vorbeglaubigung oder Apostille für behördliche Original-Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg oder notariell beglaubigten Urkunden, die für das Ausland bestimmt sind, erhalten.
Sie können eine Vorbeglaubigung oder Apostille für behördliche Original-Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg oder notariell beglaubigten Urkunden, die für das Ausland bestimmt sind, erhalten.
Sie können eine Echtheitsbestätigung in Form einer Vorbeglaubigung oder Apostille für Abschriften behördlicher Dokumente der Freien und Hansestadt Hamburg oder Übersetzungen von in Hamburg vereidigten Dolmetschern, die für das Ausland bestimmt sind, erhalten.