Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gibt Auskunft über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie erteilt Auskünfte über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen und informiert über mö ...
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist nachweispflichtig. Falls mehr darüber wissen möchten, lesen sie bitte weiter.
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallentsorgung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.