Sie können im Rahmen der Vollzeitpflege für den jungen Menschen in Ihrer Pflegefamilien einmalige Beihilfen und Zuschüsse beantragen. Wie und unter welchen Voraussetzungen Sie diese Leistungen erhalten, erfahren Sie hier.
Wenn Sie eine Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern haben und Sie diese erstmalig aufnehmen wollen, dann müssen Sie das der zuständigen Stelle anzeigen.